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StuB 2/2009 S. 74

Berechnung von Rückstellungen für ausstehenden Urlaub: BFH hält an Soll-Arbeitstagen fest

Der BFH hält gem. NWB BAAAC-78262 für die Berechnung der Urlaubsrückstellungen daran fest: Maßgebend ist die Zahl der regulären Arbeitstage (Solltage) – Urlaubstage der Mitarbeiter sind nicht zu berücksichtigen. Für die Steuerbilanz gilt also Jahresgehalt dividiert durch Soll-Arbeitstage mal Rest-Urlaubstage ergibt den Rückstellungsbetrag. Der BFH wies damit die Beschwerde gegen das Urteil des FG München der Vorinstanz zurück (vgl. ausführlich NWB TAAAC-51159 = Kurzinfo StuB 2007 S. 950).

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