Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Wegzugsfreiheit für Gesellschaften
[i]EuGH, Urteil v. 16. 12. 2008 - Rs. C-210/06 NWB KAAAD-02818 Die Niederlassungsfreiheit garantiert keinen Anspruch auf die Verlegung des Verwaltungssitzes einer Gesellschaft von einem Staat der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedstaat. Art. 43 und 48 EG stehen beim aktuellen Stand des Gemeinschaftsrechts mitgliedstaatlichen Beschränkungen nicht entgegen, die es einer nach dem nationalen Recht dieses (Wegszugs-)Staates gegründeten Gesellschaft verwehren, ihren Sitz unter Wahrung der rechtlichen Identität in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen. Mit dieser überraschenden, dem Votum des Generalanwalts widersprechenden, Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (, Cartesio) [i]Campos-Nave, NWB 2008 S. 2316 NWB KAAAC-81489 wird der Antrag einer nach ungarischem Handelsrecht gegründeten KG zurückgewiesen, als neuen Sitz ihrer Verwaltung eine Anschrift in Italien beim Handelsregister eintragen zu lassen.
Frühere Rechtsprechung des EuGH
[i]Zuzugsfreiheit muss gewährleistet sein, Beschränkung des Wegzugs aber zulässigWährend inzwischen unstreitig ist, dass die rechtliche Behandlung von Gesellschaften durch den Zuzugsstaat am Maßstab der Niederlassungsfreiheit zu messen ist und dies unverhältnismäßige Beschränkungen des Zuzugs ...