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Lohnsteuer | Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung bei Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
Die SenFin Berlin hat sich mit Verfügung v. zu der Frage geäußert, zu welchem Zeitpunkt das Wahlrecht zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen gem. § 37b EStG ausgeübt werden kann. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden, ist das Wahlrecht spätestens bis zum 28. 2. des Folgejahres zu treffen. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem enden, wurde aber hinsichtlich der Übergangsregelung im (BStBl 2008 I S. 566) kein eindeutiger Zeitpunkt benannt, zu dem das Wahlrecht ausgeübt werden kann. Hier kann für die im Zeitraum vom bis getätigten Zuwendungen von einer Frist bis ausgegangen werden. Diese Frist soll wegen der Veröffentlichung des [i]NWB 2008 S. 1963; NWB 2008 S. 4782 BMF-Schreibens in 2008 auch für in 2007 getätigte Zuwendungen gelten.