Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 37b EStG – Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
beantwortet offene Fragen
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde § 37b in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Mit dieser Regelung wird es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, die Besteuerung von Zuwendungen an Geschäftspartner, fremde und eigene Arbeitnehmer mit abgeltender Wirkung zu übernehmen. Zur Anwendung dieser Regelung bestanden in der Praxis bisher viele Fragen. Das BMF hat nunmehr am ein Anwendungsschreiben herausgebracht, das diese Fragen beantworten soll. Nachfolgend werden die einzelnen Regelungen dargestellt und vertieft.
I. Begriffsbestimmungen
1. Zuwendung
a) Zuwendungen an Dritte und Arbeitnehmer
In den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen Zuwendungen, die nicht in Geld bestehen und die nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst sind. Sie sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung oder Gegenleistung, d. h. sie werden zusätzlich erbracht. Bei Zuwendungen an Dritte handelt es sich regelmäßig um Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG oder Incentives. Unter Incentives ist hierbei die Gewährung von Sachprämien oder -leistungen zu verstehen, die z. B. im Rahmen von Verkaufswettbewerben ausgelobt werden. Solche Incentives sind keine Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, sondern sonstige...