BGH Beschluss v. - VIII ZR 198/07

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: ZPO § 544 Abs. 4

Instanzenzug: KG Berlin, 2 U 205/03 vom LG Berlin, 27 O 644/01 vom

Gründe

Der Senat hat in dem Beschluss vom das von der Anhörungsrüge als übergangen gerügte Vorbringen geprüft, aber für nicht durchgreifend erachtet. Von einer weiterreichenden Begründung sieht er auch in diesem Verfahrensabschnitt in entsprechender Anwendung des § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ab (, NJW-RR 2006, 63 unter II 2).

Fundstelle(n):
YAAAD-02835

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein