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Steuerbürokratieabbaugesetz: Umsatzsteueränderungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-02496 Einen Schwerpunkt des Steuerbürokratieabbaugesetzes v. (BGBl 2008 I S. 2850) bildet der Ausbau der elektronischen Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerbehörden, insbesondere durch papierlose Übermittlung der Steuererklärungsdaten und ergänzender Unterlagen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sollen deshalb sämtliche Steuererklärungen und Anmeldungen der Unternehmen standardmäßig elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Im Umsatzsteuerrecht sind im Wesentlichen die §§ 14, 18 und 18a UStG mit Erleichterungen für die Wirtschaft geändert worden.
Begrenzung der Pflicht zur Rechnungsstellung
[i]Keine Rechnungserteilungspflicht bei bestimmten steuerfreien UmsätzenAb dem muss keine Rechnung mehr ausgestellt werden, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG steuerfrei ist. Damit entfällt die Rechnungserteilungspflicht für alle steuerfreien Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Ferner entfällt die bisherige Verpflichtung, bei der Übermittlung der Rechnungen über elektronischen Datenaustausch zusätzlich eine Sammelrechnung auf Papier zu erstellen.
[i]Anwendung auf Umsätze nach dem 31. 12. 2008Änderungen von § 14 UStG sind auf alle Rechnungen über Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden. Damit gilt die Regelung nicht für Abschlagsrechnungen auf Umsätze des Jahres 2009, die noc...