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Investitionszulage | Gewährung von Investitionszulage nach dem InvZulG 2007
Nach dem gilt bei der Anwendung des InvZulG 2007 Folgendes: Für die Beurteilung der Betriebe nach dem InvZulG 2007 findet ausschließlich die WZ 2003 Anwendung. Gehört ein Betrieb nach der WZ 2008 erstmals zu einem begünstigten Wirtschaftszweig, ist diese Einordnung nach der WZ 2008 bereits für solche Investitionsvorhaben vorzunehmen, die nach dem begonnen werden. Das (BStBl 2008 I S. 370) wird aufgehoben. Eine Gesamtdarstellung zum InvZulG 2007 ist unter der NWB DokID NWB GAAAC-95026 aufrufbar. Ein Beitrag bezüglich des Anwendungsschreibens zum InvZulG 2007 ist unter der NWB DokID NWB XAAAC-88984 abrufbar.