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Umsatzsteueränderungen durch das Steuerbürokratieabbaugesetz
Erleichterungen für die Wirtschaft
Durch Art. 8 und 9 des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) v. (BGBl 2008 I S. 2850) sind im Wesentlichen die §§ 14, 18 und 18a UStG mit Erleichterungen für die Wirtschaft (Befreiung von Rechnungserteilungspflichten bei steuerfreien Umsätzen, Anhebung der Schwellenwerte insbesondere für monatlich abzugebende Umsatzsteuervoranmeldungen) geändert worden, und zwar mit Wirkung vom .
I. Begrenzung der Pflicht zur Rechnungsstellung
1. Keine Rechnungserteilungspflicht bei bestimmten steuerfreien Umsätzen
[i]Bei steuerfreien Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, muss künftig keine Rechnung mehr ausgestellt werdenDurch die Neufassung von § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG wird bestimmt, dass künftig keine Rechnung mehr ausgestellt werden muss, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG steuerfrei ist. Damit entfällt die Rechnungserteilungspflicht für alle steuerfreien Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf, der vorsah, dass generell nur noch bei steuerpflichtigen zwischenunternehmerischen Umsätzen eine Rechnungserteilungspflicht bestehen sollte, gilt diese künftig auch noch bei nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG steuerfreien Umsätzen, also bei denjenigen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Mit der Neuregelung macht der Gesetzgeber...