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Antrag auf Dauerfristverlängerung für 2009 stellen
Durch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung ist ein Aufschub bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und der Steuerzahlung erreichbar. Hierauf haben Unternehmer einen Rechtsanspruch (§ 46 UStDV). Allerdings kann das Finanzamt den Verlängerungsantrag ablehnen oder eine bereits gewährte Fristverlängerung widerrufen, wenn – in Ausnahmefällen – der Steueranspruch gefährdet erscheint.
[i]Neue Grenze für 2009: 7.500 €Unternehmer haben die ab 2009 gestiegene Grenze für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 6.136 € auf 7.500 € zu beachten. Die Abgabe pro Kalendervierteljahr ist nur möglich, wenn die Zahllast im Jahr 2008 zwischen 1.000 € und 7.500 € lag oder ein Überschuss zugunsten des Unternehmers gegeben war. Im Fall einer Unternehmensneugründung ist in den ersten zwei Jahren zwingend eine monatliche Abgabe vorgeschrieben.
[i]Erstmaliger Antrag bis 10.4.2009 über www.elster.deQuartalsanmelder müssen keine Sondervorauszahlung leisten (§ 47 Abs. 1 UStDV), während bei Monatszahlern 1/11-tel der Vorjahrsvorauszahlungen fällig wird. Insoweit kommt es zu einer zinslosen Stundung. Ein erstmaliger Antrag nach amtlichem Vordruck ist bis zum über das sog. ELSTER-Programm (www.elster.de) zu stellen.
Da eine einmal für ein Kalenderjahr...