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Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des Erbschaftsteuer-DBA mit Deutschland
Am wurde in Wien ein Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des von deutscher Seite mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern v. unterzeichnet.
Das Abkommen sieht die Weitergeltung des gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens auf Erbfälle vor, in denen der Erblasser nach dem und vor dem verstorben ist. Damit wird nunmehr die Vermeidung der erbschaftsteuerlichen Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland bis zum Auslaufen der österreichischen Erbschaftsteuer völkerrechtlich abgesichert.