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Gebühren im finanzgerichtlichen Verfahren
Ein Überblick über das Vergütungssystem
Die Vergütungsregeln des Einspruchs- und Rechtsbehelfsverfahrens sind dem Steuerberater vertraut, beim FG-Verfahren ist das nicht immer der Fall. Die Grundstruktur des Streitwert- und Gebührenrechts im FG-Verfahren ist kein Buch mit sieben Siegeln.
Für ab dem anhängige Gerichtsverfahren berechnen sich die Gebühren des Steuerberaters nach § 45 StBGebV in Verbindung mit den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift (VV RVG). Nachfolgend werden die Grundzüge des finanzgerichtlichen Vergütungsrechts schlaglichtartig beleuchtet und einige typische Abrechnungsfälle dargestellt.
Streitwertermittlung
Den Einstieg für die Gebührenberechnung bildet im finanzgerichtlichen Verfahren stets die Streitwertberechnung nach §§ 52, 53 Abs. 3 GKG. Dabei gilt der Grundsatz: Umso größer der Gegenstandswert, desto mehr verdient der Steuerberater. Daher ist es für den Steuerberater wichtig zu wissen, wie der Gegenstandswert richtig ermittelt wird. Anderenfalls ist er der zu niedrigen Streitwertfestsetzungen des Gerichts schutzlos ausgeliefert, was zu erheblichen Honorareinbußen führen kann. Für die Streitwertermittlung gelten folgende Grund...