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Vertragsrecht | Unwirksame Preisanpassungsklausel des Gasversorgers
Die in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltene Preisanpassungsklausel „Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt” ist nicht klar und verständlich. Daher ist eine solche Regelung unwirksam (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB), wie auch auf dieser Grundlage vorgenommene Gaspreiserhöhungen. Nach Ansicht des Gerichts regelt die Klausel zwar die Voraussetzung für eine Preisänderung; sie lässt aber nicht erkennen, wie sich die Gaspreise bei Vorliegen der Voraussetzung ändern sollen, insbesondere, ob dem Versorger dann ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zustehen soll.
Die Entscheidung gilt nur für sog. Sondertarife, nicht für allgemeine Tarifpreise. Solche Sondertarife werden oft nur noch mit begrenzter Laufzeit angeboten. Dann kann die nächste Preiser...