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Erbschaftsteuerreform verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, das Erbschaftsteuerreformgesetz, verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Damit konnte die aufgrund des Urteils des BVerfG notwendige Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zum in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident das Gesetz noch vor dem unterzeichnete. Der folgende Beitrag stellt im Anschluss an den Überblicksbeitrag zum Gesetzentwurf im Heft Nr. 1/2008 die Änderungen des Gesetzentwurfs dar .
Welche Erleichterungen gelten bei der Betriebsübergabe?
Wie soll eine Doppelbesteuerung von Erbschaft- und Einkommensteuer verhindert werden?
Welche Änderung hat sich bei den Bewertungsvorschriften ergeben?
I. Änderungen am Gesetzentwurf
1. Erleichterungen beim Übergang der selbst genutzten Wohnung
1.1 Schenkung unter Lebenden
Nach bisher geltendem Recht sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG Zuwendungen unter Lebenden steuerbefreit, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten
Eigentum oder Miteigentum
an einem im Inland belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus oder einer im I...