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Steuerbefreiungen im System des Grunderwerbsteuergesetzes
Das Grunderwerbsteuerrecht hat nicht nur in der steuerjuristischen Ausbildung eher ein Schattendasein geführt. Auch in der betrieblichen Praxis wurde die Grunderwerbsteuer früher vor allem bei Unternehmenserwerben und/oder konzerninternen Umstrukturierungen als notwendiges Übel hingenommen. Dieser Befund hat sich jedoch in den letzten Jahren geändert. Seit der Erhöhung des Grunderwerb-steuersatzes von 2 % auf 3,5 % (in Berlin seit 2006 sogar auf 4,5 %) und der gleichzeitigen Erweiterung der Bemessungsgrundlage für Umstrukturierungen durch Zugrundelegung der Grundbesitzwerte des § 138 BewG anstelle der geringeren Einheitswerte hat sich die Grunderwerbsteuerbelastung vervielfacht. Auch wurden seit 1996 die Möglichkeiten zur Steuergestaltung durch die Einfügung des Absatzes 2a und Änderungen des Abs. 3 in § 1 GrEStG eingeschränkt. Deshalb lohnt sich jetzt umso mehr ein Blick auf die Befreiungstatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes und die damit verbundene neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).
I. Befreiungstatbestände des Grunderwerbsteuerrechts
Die Steuerbefreiungstatbestände finden sich zum einen im Grunderwerbsteuergesetz in den §§ 3 bis 7 und – systemwi...