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Jahressteuergesetz 2009: Weitere Einschränkungen bei der Abgeltungsteuer
Der Regierungsentwurf zum JStG 2009 sah bereits eine Vielzahl von Änderungen bei der Besteuerung der privaten Geldanlage etwa für Zertifikatefonds oder Kapitalmaßnahmen im Aktienbereich vor. Über die berücksichtigten Änderungswünsche des Bundesrats (BR-Drucks. 545/08) kamen weitere Einschnitte hinzu, die in den vom Bundesrat am beschlossenen Gesetzentwurf (BR-Drucks. 896/09) eingeflossen und dann in dieser Form am in Kraft getreten sind. Dies betrifft vor allem Kapitallebensversicherungen und Investmentfonds. Hierdurch sollen Privilegien - zum Teil rückwirkend - ausgeschaltet werden, die bisher für einige Produkte noch galten, aber unerwünscht sind. Hinzu kommen weitere Änderungen, etwa für REITs oder Anpassungen zur praktikableren Ausgestaltung des Einbehalts von Abgeltungsteuer durch die Banken.
I. Anpassungen an die Abgeltungsteuer im Überblick
Veräußerungsfälle bei Kapitalmaßnahmen: Nach dem neuen § 20 Abs. 4a EStG sollen die Regelungen der Abgeltungsteuer für die Anleger und Kreditinstitute praktikabler ausgestaltet werden. Dies gilt v. a. bei Kapitalmaßnahmen, bei denen die Erträge statt in Geldzahlung insbesondere in Form von Anteilen...