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Einkommensteuer | keine Abzugsfähigkeit von im Ausland (Luxemburg) geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen des Progressionsvorbehalts
▶ Urteil: (1) Der Vorläufigkeitsvermerk bzgl. der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen lässt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage entfallen, die darauf gerichtet ist, im Ausland gezahlte Sozialversicherungsbeiträge bei Anwendung des Progressionsvorbehalts steuermindernd zu berücksichtigen. (2) Im Ausland (Luxemburg) geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sind im Inland bei Anwendung des Progressionsvorbehalts nicht steuermindernd zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung ist weder europarechtlich noch verfassungsrechtlich geboten (EFG 2008 S. 1708).
▶ Hinweis: Während der Kl. als Polizist im Inland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, flossen der Klin. Einkünfte aus einer Beschäftigung als Altenpflegerin in Luxemburg zu, die im Inland nur dem Progressio...