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Kürzung der Entfernungspauschale ist verfassungswidrig
Die Entscheidung des BVerfG und ihre Folgen
Nachdem im September dieses Jahres die mündliche Verhandlung in Sachen Neuregelung der Entfernungspauschale stattfand, sorgte das BVerfG mit seiner Urteilsverkündung ( ) nunmehr bei vielen Steuerzahlern für ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk. Über den reinen Werbungskostenabzug hinaus hat die Entscheidung auch für andere steuerliche und außersteuerliche Zwecke Bedeutung.
Hintergrund
Mit Wirkung ab 2007 bestimmte der Gesetzgeber, dass die Aufwendungen für die Wege zur regelmäßigen Arbeitsstätte keine Werbungskosten darstellen. Im betrieblichen Bereich erfolgte die Einschränkung für die Fahrten zur Betriebsstätte. Gleichzeitig wurde zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 € zum Abzug „wie Werbungskosten” bzw. „wie Betriebsausgaben” zugelassen. Den Wechsel zum sog. Werkstorprinzip begründete der Gesetzgeber mit dem Ziel notwendiger Konsolidierung des übermäßig verschuldeten Staatshaushalts. Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für längere Wegstrecken wurde als ergänzende Härtefallregelung vorgesehen. Schon sehr frühze...