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BBK Nr. 1 vom Seite 44

Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer

VRiFG Bernd Rätke, BBK Herausgeber

[i]CommunityStellen auch Sie Ihre Fragen unter: www. nwb-community.deDie BBK-Redaktion erreichen immer wieder interessante Anfragen aus dem Leserkreis. Die interessantesten beantworten Experten in dieser neuen Rubrik. Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an BBK-Leserfrage@nwb.de. Falls Ihre Zuschrift nicht ausgewählt werden kann, steht Ihnen die nwb Community zur Verfügung.

Frage

[i]Hinweis des FA auf USt-Pflicht?Eine Leserin fragt: „Ich habe ein Buchführungsmandat übernommen, bei dem jetzt folgendes Problem aufgetreten ist: Die ESt-Erklärung für 2006 wurde im Oktober 2007 eingereicht und im Dezember 2007 dann veranlagt. Hierbei wurde die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer nach § 19 UStG von 17.500 € überschritten. Die Aufforderung des FA, USt-Voranmeldungen sowie eine USt-Jahreserklärung für 2007 abzugeben, kam erst im Oktober 2008. Zu diesem Zeitpunkt war die ESt-Erklärung für 2007 bereits abgegeben und die Veranlagung durchgeführt. Die Unternehmerin hat weder in den Ausgangsrechnungen des Jahres 2007 noch in denen des Jahres 2008 ihren Leistungsempfängern Umsatzsteuer berechnet. Hätte die Finanzverwaltung nicht früher auf die USt-Pflicht hinweisen müssen?”

Antwort

[i]Umsatzgrenze beachten!Die Unternehmerin muss die USt ab 2007 abführen, weil sie im Jahr 2006 die Grenz...BStBl 2008 II S. 263

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