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Kein Annahmeverzug ohne Beschäftigungsmöglichkeit
Der Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers entfällt, wenn der Zeitraum für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abgelaufen ist und der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen weiterhin nicht in der Lage ist, die vertragsgemäße Arbeit zu erbringen. Daran ändert auch das Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nichts. Hatte dieser eine bestimmte, ihm an sich mögliche Arbeit zuvor abgelehnt, kann er vom Arbeitgeber später nicht verlangen, jener hätte ihm diese Arbeit anbieten müssen ( NWB FAAAC-95612). Im Streitfall war der Mitarbeiterin einer Molkerei nach 18-monatiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wegen fehlender Beschäftigungsmöglichkeit gekündigt worden. Sie hatte sich zwar zuletzt wieder arbeitsfähig gemeldet. Der...