Gesetze: BetrVG § 99 Abs. 3 Satz 1; Orientierungssatz: Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung der Betriebsparteien über eine Verlängerung der Wochenfrist und eine Zustimmungsverweigerungsfiktion nach § 99 Abs 3 BetrVG
Leitsatz
1. Die Betriebsparteien können die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG im Einzelfall auch um mehrere Monate verlängern (hier: in einem Massenumgruppierungsverfahren um mehr als 6 Monate).
2. Die Betriebsparteien können die gesetzliche Zustimmungsfiktion des § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG nicht durch das Gegenteil, eine Zustimmungsverweigerungsfiktion, ersetzen.
3. Zur Vereinbarung einer Zustimmungsverweigerungsfiktion und den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAD-00699
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LAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07
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