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Nichtanwendungserlass des BMF zur BFH-Rechtsprechung zur Dienstwagenbesteuerung
Das BMF reagiert mit einem Nichtanwendungserlass auf die jüngste BFH-Rechtsprechung zur Besteuerung der Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (zur BFH-Rechtsprechung s. Tannert, BBK F. 5 S. 879, NWB HAAAC-91453). Nach dem BMF-Schreiben gilt:
Bereits die bloße Möglichkeit, einen Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen, rechtfertigt den Ansatz von 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG. Entgegen dem BFH kommt es nicht auf die tatsächliche Nutzung an (vgl. die Urteile vom 4.4.2008 - VI R 85/04, NWB QAAAC-81448, und VI R 68/05, NWB GAAAC-81447).
Nutzt der Arbeitnehmer den Dienstwagen nur für eine Teilstrecke und legt er den Rest des Arbeitswegs mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln zurück, ist nach Ansich...