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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht im 1. Halbjahr 2008
Herauszuheben ist im Berichtszeitraum die Entscheidung des 2. Senats des NWB HAAAC-90562. Danach muss der Arbeitgeber bei einer beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses fast immer eine Änderungskündigung aussprechen, wenn noch ein freier Arbeitsplatz vorhanden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsbedingungen dort wesentlich schlechter sind. Nur in Extremfällen (Abteilungsleiter soll den Hof fegen) kann dies unterbleiben. Die Praxis hat sich – soweit zu beobachten – noch nicht hinreichend auf diese Rechtsprechung eingestellt. Wichtig ist auch die Entscheidung zur doppelten Schriftformklausel ( NWB EAAAC-92131): Diese kann nichtig sein, wenn sie den Eindruck erweckt, dass mündliche Individualabreden unwirksam sind – auch hier eine für die Vertragspraxis immens wichtige Entscheidung. Neu ist auch, dass dem Arbeitnehmer nicht nur nach einer Kündigung, sondern auch nach einem Aufhebungsvertrag ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen kann, wenn sich die Sachlage seither wesentlich geändert hat. Auch sonst hat sich die BAG-Rechtsprechung in einer sehr interessanten Weise fortentwickelt. S. 4850