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Nichtanwendungserlass zur positiven Dienstwagenrechtsprechung
Anmerkung zum
Wird ein Dienstwagen nur auf einer Teilstrecke eingesetzt oder nur einmal wöchentlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt, ist die lohnsteuerrechtliche Bewertung des geldwerten Vorteils problematisch. Hier vertreten BFH und BMF teilweise unterschiedliche Auffassungen.
I. BFH: Zuschlag ist Korrekturposten zum Werbungskostenabzug
Der BFH hat in seinen Urteilen v. - VI R 85/04 (BStBl 2008 II S. 887) und VI R 68/05 (BStBl 2008 II S. 890) die lohnsteuerrechtliche Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geklärt. In den Fällen, in denen der Dienstwagen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur auf einer Teilstrecke eingesetzt wird, ist der Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur nach der tatsächlich mit dem Dienstwagen zurückgelegten Teilstrecke zu bemessen (). Im zweiten Fall () hat der BFH entschieden, dass bei einem Einsatz des Dienstwagens nur einmal wöchentlich der Zuschlag gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht mit 0,03 %, sondern im Rahmen einer Einzelbewertung mit 0,002 % des Listenpreises des Fahrzeugs je Entfernung...