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Umsatzsteuer | Veräußerung eines Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen
Ist Gegenstand der Übertragung ein zu bebauendes Grundstück, das der Veräußerer unter der Bedingung der Fertigstellung des Bauvorhabens vermietet hat, liegt nach dem NWB JAAAD-00228 keine Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG 1999 vor. – Anmerkung: Das Urteil liegt auf der Linie der neueren Rechtsprechung. Die Veräußerung eines vermieteten Grundstücks ist eine nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbare Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber die Mietverhältnisse (also die unternehmerischen Geschäftsbeziehungen) fortführt. Es reicht, wie die vorliegende Entscheidung zeigt, jedoch nicht aus, dass zwar bereits ein Mietvertrag besteht, der aber im Zeitpunkt der Grundstücksübertragung noch nicht begonnen hat, weil das vermietete Gebäude noch nicht fertiggestellt ist.