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Die neue Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen
Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 besteht bei den durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelten Gewinneinkünften (§§ 13, 15, 18 EStG) die antragsgebundene Möglichkeit, für den nicht entnommenen Gewinn die Tarifbegünstigung nach § 34a EStG (Steuersatz 28,25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag) in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden soll die grundlegende Systematik der neuen Rechtsnorm verdeutlicht werden.
I. Sachverhalt und Aufgabe
Kaufmann Schlau ist als Kommanditist zu 100 % am Gewinn und Vermögen der Schlau GmbH & Co. KG beteiligt. Komplementärin ist die nicht vermögensbeteiligte Schlau GmbH, deren Geschäftsanteile komplett von Schlau gehalten werden. Sitz der Gesellschaft ist S-Stadt (Gewerbesteuerhebesatz 400 %). Schlau unterliegt regelmäßig einem persönlichen Spitzensteuersatz von 45 %. Zum zeigt die Passivseite der vorläufigen Steuerbilanz folgende Zahlen auf (der Gewerbesteueraufwand ist bisher noch nicht berücksichtigt):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Passiva
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Vorspalte
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Bilanz
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Kapital Schlau | 50.000 € | |
Entnahmen | - 200.000 € | |
Einlagen | + 300.000 € | |
Jahresüberschuss lt. GuV 20... |