Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine europarechtliche Diskriminierung durch Freibetragsregelung
Ein Wohnsitz im Inland wird nicht dadurch begründet, dass jemand sich bei dauerndem und langfristigem Aufenthalt im Ausland nur gelegentlich im Urlaub oder zu Besuchszwecken in einer Wohnung im Inland aufhält. Die europäischen Grundfreiheiten gelten uneingeschränkt im Bereich der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Die unterschiedliche Freibetragsregelung nach § 16 ErbStG für beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige wird europarechtlich dadurch gerechtfertigt, dass beschränkt Steuerpflichtige nicht mit ihrem gesamten Vermögen, sondern nur mit ihrem Inlandsvermögen der deutschen Erbschaft-/Schenkungsteuer unterliegen. Eine mittelbare Diskriminierung im Ausland wohnender EG-Bürger liegt durch die unterschiedliche Gestaltung der Freibetragsregelung nur vor, wenn mindestens 90 % des gesamten Vermögens der in...