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Vorwegabzug bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer Komplementär-GmbH
Eine Kürzung des Vorwegabzugs kommt bei Steuerpflichtigen in Betracht, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen und denen ohne eigene Beitragsleistung eine betriebliche Pensionsanwartschaft zugesagt wird. Bei einem nicht rentenversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer, der von der GmbH eine Pensionszusage erhält, ist der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen.