Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen
Nachweise gemäß UStG und UStDV reichen für die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen aus
Die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung sind im UStG, in der UStDV und in den UStR geregelt. Dem zufolge reichen jedoch grundsätzlich die im UStG und die in der UStDV genannten Nachweise aus, um das Vorliegen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung zu belegen.
Finanzamt fordert zusätzliche Ausfuhrnachweise
Verhandelt wurde der Fall eines Kfz-Händlers, dessen gebrauchte Fahrzeuge in das Drittlandsgebiet befördert wurden. Als Ausfuhrnachweise legte er Durchschriften der Ausfuhranmeldungen (Exemplare Nr. 3 des Einheitspapiers) vor, die überwiegend von einer Ausgangszollstelle oder einer Abgangsstelle in einem Versandverfahren auf der Rückseite bzw. auf der Vorderseite abgestempelt waren. Das Finanzamt erkannte einen Teil der Ausfuhrlieferungen wegen fehlender internationaler Zulassungsscheine und Ausfuhrkennzeichen nicht als steuerfrei an. Die Vorinstanz stellte dagegen fest, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der streitigen Kfz-Lieferungen (mit zwei Ausnahmen) erfüllt sind. Der BFH bestätigte das FG-Urteil.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen
Umsätze aus Ausfuhrlieferun...