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Doppelbesteuerung | Neuverhandlungen eines Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Nach dem am in Kraft getretenen Protokoll vom zur Verlängerung des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (DBA VAE) wurde das Abkommen um zwei Jahre bis zum verlängert.
Gemäß Art. 30 DBA VAE bleibt das DBA bis zum weiter anwendbar. Es war beabsichtigt, ein neues DBA mit den VAE abzuschließen. In der bislang letzten Verhandlungsrunde von Oktober 2008 konnten sich die Verhandlungspartner nicht auf ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung einigen. Nach dem Verständnis beider Seiten wird es daher ab dem zu einem abkommenslosen Zustand kommen. E...