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IWB Nr. 23 vom Seite 1123

Ermittlung der Besteuerungsgrundlage (Einkommensteuer) bei der Verlagerung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat

von RA/StB/Dipl.-Jur. Tim Lühn, Düsseldorf

Der EuGH hat mit seinem Urteil v. - Rs. C-527/06, Renneberg, einen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 39 EGV durch die Niederlande angenommen.

I. , Renneberg

Im Streitfall arbeitete der Kl., ein niederländischer Staatsangehöriger, in den Niederlanden, wohnte aber in Belgien in seinem eigenen Haus. Er beantragte die aus dem Haus erzielten Verluste (d. h. ein kalkulierter Mietvorteil abzüglich der tatsächlichen Schuldzinsen für sein Hypothekendarlehen) von seinen in den Niederlanden erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abzuziehen. Die niederländische Finanzverwaltung versagte diesen Verlustabzug von den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, weil dies nach niederländischem Steuerrecht nur bei in den Niederlanden wohnhaften Stpfl. möglich sei, nicht dagegen bei gebietsfremden Stpfl. wie dem Kl.

Nach Ansicht des EuGH liegt – entgegen der Ansicht der niederländischen Finanzverwaltung – im Streitfall kein reiner Inlandssachverhalt vor, so dass die gemeinschaftsrechtlich gewährleistete Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 39 EGV einschlägig sei. Jeder Gemeinschaftsangehörige, der in einem...

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