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Verlustfeststellungsbescheid nach Eintritt der Festsetzungsverjährung
Für einen nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für den Einkommensteuerbescheid des betreffenden Jahres erstmalig ergehenden Verlustfeststellungsbescheid ist der Verlust des letzten innerhalb der Festsetzungsfrist ergangenen Einkommensteueränderungsbescheids maßgeblich. Ergeht nach Ablauf der Festsetzungsfrist ein weiterer gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO geänderter Einkommensteuerbescheid, kann dieser dem Verlustfeststellungsbescheid nicht zugrunde gelegt werden, wenn die Änderung auf der Korrektur eines Bilanzansatzes für ein früheres Wirtschaftsjahr beruht.