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Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung
I. Die Perspektive nach deutschem Recht
Unter der Ägide des Anrechnungsverfahrens hatte die das Steuergestaltungsinstrument der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung Konjunktur. Die Teilwertabschreibung fand ihre Berechtigung in dem der „Superdividende” folgenden Substanzverlust der gekauften Rücklagen und dem damit verbundenen Steuerguthaben. Die ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung musste in zeitlicher Nähe zum Akquisitionsvorgang erfolgen, damit der Substanzverlust nicht durch neu geschaffenen goodwill im Erwerbsobjekt kompensiert wurde.
Diesem fiskalisch unerwünschten Treiben hatte der Gesetzgeber zunächst mit Sondervorschriften gegengesteuert:
Beteiligungserwerbe von nicht anrechnungsberechtigten Gesellschaftern (insbesondere Ausländern) wurden durch § 50c EStG a. F. sanktioniert,
gewerbesteuerlich wurden und werden heute noch unverändert entsprechende Gewinnminderungen mit einer Zurechnung nach § 8 Nr. 10 GewStG kompensiert.
Diesen punktuellen Vorkehrungen des Steuergesetzgebers gegen die unangenehmen Fiskaleffekte der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung ist dann der Gesetzgeber mit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Körperschaftsteuerbereich fr...