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PiR Nr. 12 vom Seite 408

Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IAS 19

von Dipl.-Kfm. Remmer Sassen, M.A.

I. Einleitung

Die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS ist in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) geregelt. Beispiele sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung wie Renten und andere Verpflichtungen (z. B. aus Lebensversicherungen oder für medizinische Versorgung). Die entsprechenden Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer werden als Pläne bezeichnet (IAS 19.24). In der Bilanzierung ist nach beitrags- und leistungsorientierten Plänen zu unterscheiden. Dies gilt auch für gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.29-33) oder gesetzliche Altersversogungsregelungen (IAS 19.36-38). Nicht eingegangen wird im Folgenden auf fließende Übergänge zwischen Beitrags- und Leistungszusagen. Pensionsverpflichtungen sind durch Unsicherheiten gekennzeichnet. Die Bewertungsprämissen haben insofern starken Einfluss auf die Höhe der zu bilanzierenden Verpflichtungen. Zur Transparenzerhöhung sind daher diverse Anhangangaben notwendig.

II. Planarten

1. Beitragsorientierte Pläne (defined contribution plans)

„Beitragsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an e...

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Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IAS 19

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