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Update Erbschaftsteuerreform nach dem ErbStRG
Signifikante Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren
Nachdem der Bundesrat in seiner 841. Sitzung am zu dem Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) umfangreich Stellung genommen, zahlreiche Änderungsvorschläge unterbreitet und die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung hierzu zugesagt hatte, den Prüfbitten des Bundesrats weitestgehend nachzukommen, wurde am die politische Einigung zu bis dahin noch strittigen Kernpunkten des Reformvorhabens (weitere Erleichterungen für Firmenerben, Steuerfreiheit für Familienheime beim Ehegattenerwerb auch in Erbfällen) herbeigeführt. Nach der zweiten und dritten Lesung des Bundestags zum Entwurf eines ErbStRG am ergaben sich zahlreiche bedeutsame Änderungen am Regierungsentwurf (RegE). Diese waren Gegenstand der BR-Sitzung am (vgl. BR-Drucks. 888/08 v. ). Da es sich hierbei um den zweiten und damit letzten Durchgang des ErbStRG-E in der Länderkammer handelt, dürfte das Erbschaftsteuer-Reformvorhaben nicht unterjährig, sondern zum in Kraft treten. Die Kenntnis und Tragweite der z. T. massiven Nachbesserungen ist nicht zuletzt im Hinblick auf die für Erbfälle, die nach dem bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts eingetreten sind, durch Art. 3 Er...