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Einkommensteuer | Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei einem Anteilstausch
Das NWB RAAAC-97818 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert (§ 9 BewG) zu bemessen. (2) Eine Veräußerungsbeschränkung ist bei der Bewertung zu berücksichtigten, wenn sie im Wirtschaftsgut selbst gründet und für alle Verfügungsberechtigten gilt. – Anmerkung: Der Kläger übertrug seine 100 % betragende, zum steuerlichen Privatvermögen gehörende Beteiligung an einer deutschen GmbH einer anderen deutschen GmbH und erhielt dafür an der US-Börse NASDAQ gehandelte Aktien an deren amerikanischer Mutter-Incorporated. Für diesen als Veräußerung i. S. des § 17 EStG zu besteuernden Tausch sind die erhaltenen Anteile an der amerikanischen Inc. als Veräußerungspreis m...