Abgeltungsteuer; Anfrage zur Kontoverbindung; Statusbescheinigung
Bezug:
Ab dem ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht aufgrund des Subsidiaritätsprinzips anderen Einkunftsarten zugeordnet werden, ein Kapitalertragsteuerabzug mit Abgeltungswirkung für die Einkommensteuer eingeführt worden.
Der Kapitalertragsteuerabzug ist jedoch in bestimmten Fällen davon abhängig, ob die Kapitalerträge im Rahmen eines inländischen Betriebs erzielt werden oder zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die Deutsche Bank ihre Kunden dazu auffordert, eine durch das Finanzamt ausgestellte Bescheinigung einzuholen, die den Status des Kontos (Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Privatvermögen) nachweist.
Die OFD weist darauf hin, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung besteht.
In diesen Fällen sollten die Anleger auf die in der dargestellte Verfahrensweise hingewiesen und an ihr Kreditinstitut verwiesen werden.
OFD Münster v. - akt. Kurzinfo ESt
32/2008
Fundstelle(n):
CAAAC-97862