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KSR Nr. 12 vom Seite 4

Eigenkapitalersatz und verdeckte Gewinnausschüttung

Entscheidung des BFH ist auch nach Inkrafttreten des MoMiG von Bedeutung

Christoph Keller

Der I. Senat des BFH hat jüngst geurteilt, dass eine Rückstellung für die Verpflichtung einer GmbH, einer Schwestergesellschaft die von dieser geleisteten Mietzahlungen nach den Grundsätzen der eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung zu erstatten, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Manchem mag bekannt sein, dass das am in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Vermeidung von Missbräuchen (MoMiG) nach h.M. die Abschaffung der Rechtsfigur der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung beinhaltet. Dennoch: Diese Entscheidung bleibt aktuell, und sie ist von weit reichender Bedeutung.

Kapitalersetzende Nutzungsüberlassung

Bis zum waren die Grundsätze über die kapitalersetzende Nutzungsüberlassung fester Bestandteil des GmbH-Rechts. Im Grundfall der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung überließ der Gesellschafter seiner Gesellschaft ein Grundstück zur Nutzung. Grundlage dieser Nutzungsüberlassung waren in der Regel Miet- oder Pachtverträge. Wäre ein unbeteiligter Dritter aufgrund der schlechten finanziellen Situation der Gesellschaft zu einer derartigen Überlassung nicht mehr bereit gewesen, stand die Nutzungsüberlassung einer Darle...

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