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Entgeltumwandlungen zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge hier: Auswirkungen auf die Arbeitsentgelteigenschaft
Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) vom (BGBl. I S. 1310) regelt vom an u.a. den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge und gewährt dem Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung mit sofortiger gesetzlicher Unverfallbarkeit.
Ergänzend hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) vom (BGBl. I S. 1427) u.a. eine grundlegende Umgestaltung der einkommensteuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und verschiedene Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge vorgenommen, die Auswirkungen auf die beitragsrechtliche Behandlung in der Sozialversicherung haben.
Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom (BGBl. I S. 3610) sollte der Aufwand zur betrieblichen Altersvorsorge ursprünglich ausschließlich vom Arbeitgeber geleistet werden. Die Aufwendungen für d...