Möglichkeit der Mitgliedstaaten zur Befreiung von kleinen Stromerzeugern von der Mineralölsteuer nach dem Europarecht
Leitsatz
Ein Anspruch auf Mineralölsteuervergütung gem. Art. 14 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 der RL 2003/96 wird bei kleinen Stromerzeugern
(Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu zwei Megawatt) durch die gleichzeitig gewährte Stromsteuerbefreiung gem. § 9 Abs.
1 Nr. 3 StromStG ausgeschlossen. Dies ergibt sich unmittelbar aus Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 Satz 2 der RL 2003/96/EG.
In Anbetracht dieser Rechtslage bedurfte es im Kalenderjahr 2004 keines besonderen Umsetzungsaktes des deutschen Gesetzgebers.
Unerheblich ist hierbei, in welchem Unfang sich die Steuerbefreiung für den Strom und die – erst durch das EnergieStG 2006
deutlich abgesenkte – Steuerbelastung für die zu seiner Erzeugung verwendeten Energieerzeugnisse auswirken.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAC-97510
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.10.2008 - 4 K 1819/06 VM
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