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BMF äußert sich zur Erfassung der Umsatzsteuer als Einnahme oder Ausgabe
Das BMF äußert sich zur jüngsten Rechtsprechung des BFH, in dem dieser Umsatzsteuervorauszahlungen des Unternehmers als regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgabe angesehen hat. Die Entscheidung des BFH wirkt sich bei Selbständigen und Gewerbetreibenden aus, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und für die das sog. Zu- und Abflussprinzip gilt: Danach wird eine Umsatzsteuervorauszahlung für das IV. Quartal 2008, die bis zum an das Finanzamt gezahlt wird, als Betriebsausgabe des Jahres 2008 behandelt. Denn als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe ist sie dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehört; nicht dem Jahr, in dem sie gezahlt wird. Entsprechendes gilt bei einer Erstattung: Leistet das Finanzamt die Erstattung bis zum