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Zufluss von Scheinrenditen bei „Schneeballsystemen”
Novation führt zu steuerpflichtigen Einnahmen
Verzichtet ein Kapitalanleger auf die Auszahlung der Rendite aus seiner stillen Beteiligung und stellt er den Geldbetrag dem Schuldner zur Wiederanlage zur Verfügung, kann ein Zufluss i. S. des §11 Abs. 1 EStG vorliegen. Der Unternehmer muss bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der Scheinrendite fähig gewesen sein. Mit diesem hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Zugrunde liegender Sachverhalt
Die 1985 gegründete GmbH befasste sich u. a. mit der Vermittlung von Kapitalanlagen. Sie warb ca. 2 800 Kunden als Kapitalanleger an, darunter die Kläger, ein Ehepaar, das sich 1991 mit einer Kapitalanlage in Höhe von 110 000 DM an der Gesellschaft beteiligte. In den Jahren 1993 bis 1998 tätigte das Unternehmen über zwei amerikanische Brokerhäuser Börsentermingeschäfte. Das Handelsvolumen betrug in dieser Zeit ca. 8 Mio. US-$. Da sowohl erwirtschaftete Gewinne als auch angelegte Kundengelder bereits durch Verluste des Jahres 1993 größtenteils aufgebraucht waren, begann der Geschäftsführer der GmbH, zur Vertuschung der Verluste Abrechnungen S. 2zu fingieren. Die Anleger erhielten seitdem...