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Gewerbesteuer | Keine erweiterte Kürzung bei Verpachtung an Komplementär
Nach dem NWB XAAAC-97239 kann die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG grundstücksverwaltenden Personengesellschaften bei Verpachtung von Grundbesitz an einen gewerblich tätigen persönlich haftenden Gesellschafter nicht gewährt werden, auch wenn dieser Gesellschafter weder am Vermögen noch am Gewinn und Verlust der Personengesellschaft beteiligt ist. – Anmerkung: Der BFH bleibt bei seiner harten Linie und hat im Streitfall einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags versagt, weil Grundstücke der Gesellschaft an die nicht am Vermögen und Ergebnis beteiligte Komplementär GmbH zur Nutzung überlassen worden sind. In der Urteilsbegründung kommt der Senat zu dem Ergebnis, die Beurteilung verstoße jedenfalls dann nicht gegen das...