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BBEV 12/2008 S. 404

Wertpapierkäufe und -verkäufe im Dezember: Termine beachten!

„Noch kurz vor Jahreswechsel Spekulationsverluste realisieren”, diesen Gedanken hegen viele Anleger, besonders angesichts des äußerst schlechten Börsenjahres 2008. Dies bereinigt zwar stets das Depot, wirkt sich steuerlich aber nicht immer in 2008 aus. Denn die Banken schreiben den Verkaufserlös erst ein paar Tage nach dem durchgeführten Wertpapiergeschäft gut.

Wird die Verkaufsorder nach Weihnachten aufgegeben, erfolgt die Gutschrift frühestens am 2. 1. 2009 und wirkt sich wegen des Zuflussprinzips steuerlich erst im kommenden Jahr aus. Um dies zu vermeiden, sollten die Wertpapiere spätestens am 19. 12. 2008 – und damit noch vor Weihnachten – verkauft werden. Die verbleibenden fünf Werktage dürften für die Gutschrift durch die Bank ausreichen.

Zu beachten ist, dass für die Berechnung der Sp...