Erstmaliger Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für den Einkommensteuerbescheid
Leitsatz
Für einen nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für den Einkommensteuerbescheid des betreffenden Jahres erstmalig ergehenden
Verlustfeststellungsbescheid ist der Verlust des letzten innerhalb der Festsetzungsfrist ergangenen Einkommensteueränderungsbescheides
maßgeblich. Ergeht nach Ablauf der Festsetzungsfrist ein weiterer gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO geänderter Einkommensteuerbescheid,
so kann dieser dem Verlustfeststellungsbescheid nicht zugrunde gelegt werden, wenn die Änderung auf der Korrektur eines Bilanzansatzes
für ein früheres Wirtschaftsjahr beruht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAC-96681
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.12.2007 - 2 K 1618/06
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