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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1618/06

Gesetze: EStG 1997 § 10d Abs. 3, AO § 164, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 2, AO § 181 Abs. 5

Erstmaliger Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für den Einkommensteuerbescheid

Leitsatz

Für einen nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für den Einkommensteuerbescheid des betreffenden Jahres erstmalig ergehenden Verlustfeststellungsbescheid ist der Verlust des letzten innerhalb der Festsetzungsfrist ergangenen Einkommensteueränderungsbescheides maßgeblich. Ergeht nach Ablauf der Festsetzungsfrist ein weiterer gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO geänderter Einkommensteuerbescheid, so kann dieser dem Verlustfeststellungsbescheid nicht zugrunde gelegt werden, wenn die Änderung auf der Korrektur eines Bilanzansatzes für ein früheres Wirtschaftsjahr beruht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAC-96681

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.12.2007 - 2 K 1618/06

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