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Neue Regeln für Mahnbescheidsanträge ab Dezember 2008
Ab dürfen Rechtsanwälte und Inkassodienste Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids gem. des 2. Justizmodernisierungsgesetzes nur noch in maschinell-lesbarer Form an die zuständigen Gerichte übermitteln. Mit dem sog. automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren können Unternehmen und Privatleute unbezahlte Forderungen gegenüber ihren Gläubigern geltend machen. Das Verfahren eröffnet die Möglichkeit, einen Bescheid zur Zwangsvollstreckung zu erhalten, ohne ein zeit- und kostenaufwändiges gerichtliches Klageverfahren anstreben zu müssen. Die maschinell-lesbare Form soll das Verfahren beschleunigen: Mahnbescheidsanträge sollen schon am Tag des Eingangs vom Gericht abschließend bearbeitet werden können.