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Zentrale Stelle für Mehrwertsteuer-Rückerstattung im Ausland
Die deutschen Auslandshandelskammern (AHKn) unterstützen Unternehmen bei der Rückerstattung der MwSt., die innerhalb der EU gezahlt wurde. Gem. der 8. EU-RL können sich deutsche zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen die im europäischen Ausland gezahlte MwSt. erstatten lassen. Die Antragstellung ist mit einem sehr aufwendigen Schriftverkehr verbunden.
Daher wurde ein „Koordinationsbüro Umsatzsteuer International” (KUI) eingerichtet, das bei der AHK debelux angesiedelt ist. Es dient als zentraler Ansprechpartner in Deutschland. Über diese Stelle kann die Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuer-Erstattungsanträge in allen Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, Kanada und der Schweiz durchgeführt werden.