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Gebühren im Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt
Gesetzliche Gebühren oder Gebührenvereinbarung?
Das Einspruchs- und Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden ist für den Steuerberater häufig mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Um seine Interessen zu wahren, ist es für ihn wichtig, die Gebührenabrechnung nach § 40 StBGebV zu optimieren oder eine Vereinbarung zur Honorarhöhe mit seinem Mandanten zu treffen.
Mit Wirkung zum wurde die Steuerberatergebührenordnung durch Art. 15 des Jahressteuergesetzes 2007 (BGBl. I 1006 S. 2878, 2905) in wichtigen Teilen neu gefasst. Umfangreiche Änderungen erfolgten vor allem zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Der folgende Leitfaden soll den Steuerberater dabei unterstützen, die „verdienten„ gesetzlichen Gebühren geltend zu machen bzw. seine Interessen mit einer Gebührenvereinbarung oder der Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Rechtsbehelfsverfahren nach § 40 StBGebV zu wahren.
Wichtig für die Gebührenabrechnung ist zunächst, dass sich der Steuerberater für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden (= Einspruchsverfahren nach § 40 Abs. 1 StBGebV) immer gesondert beauftragen lässt. Dafür ist er beweispflichtig. Ohne Auftrag kein Honorar.
Grundtatbe...