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Nachträgliche Herstellungskosten bei hohen Aufwendungen im unmittelbaren Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes
Tätigt ein Erwerber unmittelbar im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes Aufwendungen i. H. des Siebenfachen des Kaufpreises, spricht gem. nrkr. NWB CAAAC-80553 (BFH-Az.: IX R 21/08, EFG 2008 S. 1447) vor der gesetzlichen Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG eine (widerlegbare) Vermutung dafür, dass es sich um Herstellungsaufwand und nicht um sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand handelt (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG; § 255 Abs. 1 HGB).