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Doppelbesteuerung | Abwanderungsregelung des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA Schweiz – Begriff der „echten unselbständigen Arbeit”
▶ Urteil: (1) Die Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA Schweiz ist zur Vermeidung von Missbräuchen eng auszulegen. (2) Das Tatbestandsmerkmal der echten unselbständigen Arbeit für einen Arbeitgeber in der Schweiz in Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA Schweiz setzt voraus, dass die Absicht besteht, die Arbeit ausschließlich für einen in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber auszuüben. Diese Absicht liegt nicht vor, wenn die Arbeit überwiegend einem in der Bundesrepublik ansässigen Arbeitgeber geschuldet wird und mit diesem der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. (3) Ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit einem Schweizer Arbeitgeber ist für die Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA Schweiz nicht ausreichend (EFG 2008 S. 1360).
▶ Hinweis: Bei einer in der Schweiz ansässigen natürlichen Person, die nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt und die in Deutschland insgesamt mindestens fünf Jahre un...